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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Data Mining e.U., Inhaber Dr. Matthias Grimmer, Gundhollingerstrasse 4D, 4962 Mining, Österreich (im Folgenden „wir“ oder „Auftragnehmer“). Stand: 07/2026.

1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte zwischen uns und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden „Vertragspartner“) für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB.

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterfertigung eines Auftrags oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.

3. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

3.1. Vertragsgegenstand ist – je nach Beauftragung – insbesondere:

3.2. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem im Einzelfall geschlossenen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung. Wir sind berechtigt, die Leistungen auch durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

3.3. Wir behalten uns vor, vereinbarte Leistungen zu ändern oder zu verbessern, soweit dies handelsüblich, aus gesetzlichen Gründen erforderlich oder unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Vertragspartner zumutbar ist.

3.4. Stellt sich im Zuge der Arbeiten heraus, dass die Ausführung der vereinbarten Leistung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, zeigen wir dies unverzüglich an. Beruht die Unmöglichkeit auf einem Versäumnis des Vertragspartners oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch ihn, sind wir zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt; die bis dahin angefallenen Kosten, Spesen und allfälligen Abbaukosten sind vom Vertragspartner zu ersetzen.

3.5. Sofern wir im Rahmen der Leistungserbringung Urheberrechte an Arbeitsergebnissen erwerben, räumen wir dem Vertragspartner nach vollständiger Bezahlung eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung zum vereinbarten Zweck ein. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei uns.

3.6. Erbringen wir unentgeltliche Leistungen, können wir diese jederzeit ohne Vorankündigung einstellen.

4. RadonTrack-Orientierungsmessung – Zweck und Grenzen der Aussagekraft

4.1. Die RadonTrack-Messung ist eine orientierende Messung und dient als Werkzeug zur datengestützten Ursachenforschung, zur Analyse von Zeitverläufen sowie zur Überwachung von Sanierungsmaßnahmen. Sie ist keine behördlich anerkannte Messung im Sinne der Radonschutzverordnung (RnV) und ersetzt eine solche nicht.

4.2. Die Überprüfung gesetzlicher Referenzwerte sowie amtliche Feststellungen obliegen ausschließlich akkreditierten und vom zuständigen Bundesministerium ermächtigten Stellen. Aus den Ergebnissen einer Orientierungsmessung können keine behördlichen, bau-, arbeits- oder gesundheitsrechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen abgeleitet werden.

4.3. Sofern in die Messung Sensoren oder Geräte von Drittherstellern eingebunden werden, übernehmen wir keine Gewähr für deren messtechnische Qualität, Kalibrierung oder Eignung.

4.4. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt maßgeblich von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, der Messdauer, den Umgebungsbedingungen und den vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen ab.

5. Datenwissenschaftliche Analysen und KI-gestützte Prognosen – Haftungsausschluss für Ergebnisse

5.1. Datenwissenschaftliche Auswertungen sowie Analysen und Prognosen, die auf statistischen Verfahren oder Verfahren des maschinellen Lernens (künstliche Intelligenz) beruhen, liefern wahrscheinlichkeitsbasierte, näherungsweise Ergebnisse. Solche Ergebnisse können naturgemäß Unsicherheiten, Fehler oder unzutreffende Schlussfolgerungen enthalten und müssen nicht mit der Realität übereinstimmen.

5.2. Wir übernehmen daher keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität oder Eignung der Analyse- und Prognoseergebnisse für einen bestimmten Zweck. Insbesondere sichern wir nicht zu, dass sich eine Prognose bewahrheitet oder ein bestimmtes Ergebnis eintritt.

5.3. Die Ergebnisse dienen ausschließlich als unterstützende Entscheidungsgrundlage. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ergebnisse vor jeder Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und zu plausibilisieren. Weitreichende, sicherheitsrelevante, gesundheitsbezogene, finanzielle oder rechtliche Entscheidungen dürfen nicht allein auf Grundlage unserer Ergebnisse getroffen werden; hierfür ist gegebenenfalls fachkundiger Rat (z. B. akkreditierte Messstelle, Sachverständige) einzuholen.

5.4. Der bloße Hinweis auf den Einsatz automatisierter oder KI-gestützter Verfahren schränkt zwingende gesetzliche Haftungstatbestände nicht ein; im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Punktes 16.

6. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

6.1. Der Vertragspartner stellt uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Informationen, Unterlagen, Zugänge sowie – soweit die Leistung bei ihm erbracht wird – die notwendige räumliche und technische Infrastruktur rechtzeitig, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung und gewährleistet die Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der erforderlichen Systeme.

6.2. Der Vertragspartner sorgt für einen geeigneten und sicheren Aufstellungsort der Messhardware sowie für deren Schutz vor Beschädigung, Verlust und unbefugtem Zugriff während der Messdauer.

6.3. Wir sind nicht verpflichtet, überlassene Informationen auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit) zu prüfen. Mehraufwand, der auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen oder nicht verfügbaren Systemen beruht oder sonst vom Vertragspartner zu vertreten ist, wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet.

6.4. Erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter sind vom Vertragspartner rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Liegen sie nicht rechtzeitig vor, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.

6.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

7. Preise

7.1. Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Geschäftssitz sowie exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, Verpackungs-, Versand- und Installationskosten.

7.2. Für vom Vertragspartner angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Entgeltvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.

7.3. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

7.4. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) vereinbart; Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses.

7.5. Wünscht der Vertragspartner Leistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, werden auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze Zuschläge in Höhe von 100 % verrechnet.

8. Beigestellte Ware

8.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Vertragspartner beigestellt, sind wir berechtigt, 20 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials als Manipulationszuschlag zu verrechnen.

8.2. Vom Vertragspartner beigestellte Geräte und Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Vertragspartners.

9. Zahlung

9.1. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten sind wir zu Teilrechnungen nach Lieferung der jeweiligen Einheit berechtigt. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

9.2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten; alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Vertragspartner zu tragen.

9.3. Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind wir gemäß § 456 UGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zur zweckentsprechenden Einbringung notwendigen Kosten (Mahnspesen, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten) zu ersetzen; für jede zweckentsprechende Mahnung gebühren Mahnspesen von € 50,-, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

9.4. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Leistungen sind ausgeschlossen; eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenforderungen zulässig. Vom Vertragspartner vorgenommene Zahlungswidmungen sind für uns nicht verbindlich.

10. Bonitätsprüfung

10.1. Der Vertragspartner erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (Alpenländischer Kreditorenverband – AKV, Österreichischer Verband Creditreform – ÖVC, Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – ISA, Kreditschutzverband von 1870 – KSV) übermittelt werden dürfen.

11. Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt, Stornierung

11.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.

11.2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerungen durch Zulieferer sowie vergleichbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs entbinden uns von den Fristen bzw. berechtigen zu deren Neufestsetzung. Der Vertragspartner ist dadurch nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt.

11.3. Werden Beginn oder Ausführung durch vom Vertragspartner zu vertretende Umstände, insbesondere durch Verletzung der Mitwirkungspflichten (Punkt 6), verzögert, verlängern sich die Fristen entsprechend. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner; wir sind in diesem Fall auch zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner Ansprüche zustehen.

11.4. Stornierungen durch den Vertragspartner sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Sind wir mit einem Storno einverstanden, sind wir berechtigt, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts des Gesamtprojekts zu verrechnen.

11.5. Schulungen und Kurse: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich möglich. Bei Stornierung danach, jedoch spätestens 7 Tage vor Beginn, werden 50 % des Schulungspreises verrechnet. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme werden 100 % des Schulungspreises verrechnet. Bei Ausfall einer Schulung ohne unser Verschulden (z. B. Erkrankung des Vortragenden) besteht kein Anspruch auf Durchführung; wir haften insoweit nur für eine umgehende Verständigung des Vertragspartners.

11.6. Wir sind zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt und erbringen sämtliche Leistungen ab Geschäftssitz. Der Versand erfolgt nur über Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

12. Urheberrecht und Nutzung

12.1. An von uns erstellten oder durch unseren Beitrag entstandenen Arbeitsergebnissen, Berichten, Auswertungen, Modellen, Software, Plänen, Skizzen und sonstigen Unterlagen verbleiben sämtliche Urheber- und Werknutzungsrechte bei uns. Der Vertragspartner erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum vereinbarten Zweck.

12.2. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nachahmung – auch auszugsweise –, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Jede Verletzung unserer Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich. Beziehen wir Software oder Komponenten Dritter, gelten deren Lizenzbestimmungen.

12.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens.

13. Gewährleistung

13.1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen bei Übergabe den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei datenwissenschaftlichen Analysen und KI-gestützten Prognosen beschränkt sich die Gewährleistung auf die fach- und vertragsgemäße Durchführung; ein bestimmtes Analyse- oder Prognoseergebnis ist nicht geschuldet (siehe Punkt 5).

13.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel beschränkt.

13.3. Der Vertragspartner hat Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag; die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

13.4. Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Betriebsbedingungen, Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter, natürliche Abnutzung oder auf vom Vertragspartner bereitgestellte Vorgaben, Daten oder Beistellungen zurückzuführen sind. Erweisen sich Mängelbehauptungen als unberechtigt, hat der Vertragspartner die uns entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

13.5. Der Regress nach § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

14. Gefahrtragung

14.1. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung bereithalten, selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. Der Vertragspartner wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern.

14.2. Eine Transportversicherung schließen wir nur über schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners ab. Der Vertragspartner genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

15. Eigentumsvorbehalt und Messhardware

15.1. Gelieferte Waren und Hardware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem uneingeschränkten Eigentum. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder mit Rechten Dritter zu belasten. Bei Pfändung oder Insolvenz hat er uns unverzüglich zu verständigen und auf unser Eigentum hinzuweisen.

15.2. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zu betreten, wo sie sich befindet; die zurückgenommene Ware dürfen wir bestmöglich verwerten.

15.3. Für die Dauer der Messung leihweise überlassene Messhardware bleibt in unserem Eigentum und ist nach Abschluss der Messung in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigung oder Verlust während der Überlassung haftet der Vertragspartner.

16. Haftung

16.1. Mit Ausnahme von Personenschäden haften wir für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

16.2. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Informationen, für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

16.3. Eine allfällige Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt. Diese Beschränkung gilt auch für Schäden an einer zur Bearbeitung übernommenen Sache und umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16.4. Von der Haftung ausgenommen sind Schäden, die sich aus der bestimmungswidrigen Verwendung der Mess-, Analyse- oder Prognoseergebnisse ergeben, insbesondere wenn Entscheidungen entgegen Punkt 4 und Punkt 5 allein auf diese Ergebnisse gestützt werden.

16.5. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; sie sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) im unternehmerischen Bereich sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17. Datenschutz

17.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2021). Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

17.2. Der Vertragspartner gestattet uns die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma in eine Referenzliste. Dieser Verwendung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.

18. Datensicherheit

18.1. Wir ergreifen die dem Stand der Technik entsprechenden, branchenüblichen und zumutbaren Maßnahmen, um die bei uns gespeicherten Daten zu schützen. Für einen dennoch erfolgenden rechtswidrigen Zugriff Dritter sind wir nicht verantwortlich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten, und haftet für Schäden aus deren Verletzung.

18.2. Für die Sicherung seiner Daten ist der Vertragspartner, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

19.2. Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz in 4962 Mining.

19.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie aus künftigen Verträgen ist das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht.

19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung bei Vertragslücken.

19.5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Namens-, Firmen-, Anschriften- oder Rechtsformänderungen des Vertragspartners bedürfen der Schriftform bzw. sind uns umgehend schriftlich bekanntzugeben.